Der lange Weg zum Ziel
Die Europäische Union und die Beitrittsländer müssen die Voraussetzungen schaffen, dass auch eine erheblich größere Gemeinschaft funktionieren kann. Die eine Seite muss fähig sein aufzunehmen, die andere beizutreten.
Ein Läufer
Mit jedem Land wurde individuell verhandelt

Der EU-Gipfel im Dezember 2000 in Nizza hat den „Grundsatz der Differenzierung“ verabschiedet. Die Europäische Union beurteilt die Beitrittsländer nicht pauschal nach einem allgemeinen Zeitplan, sondern nach ihren individuellen Fortschritten.

Mit jedem Land wurde einzeln verhandelt. Der Fahrplan der Verhandlungen richtete sich nach dem Grad der Fortschritte des jeweiligen Beitrittslandes. Die Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Lettland, Litauen und Malta, die erst im Jahr 2000 mit den Verhandlungen begonnen hatten, erhielten dadurch die Möglichkeit aufzuholen.

Der Abschluss der Beitrittsverträge

Der endgültige Beitritt durchlief alle wichtigen Gremien:
  • Die Minister der Mitglieds- und Beitrittsländer verhandelten und arbeiteten Schritt für Schritt die Beitrittsverträge aus.
  • Jeder Vertrag wurde dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt.
  • Abschließend mussten die Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer entsprechend den nationalen Verfahren alle Verträge in ihren nationalen Parlamenten ratifizieren.

Nach der Ratifikation trat der Vertrag in Kraft. 10 Bewerber wurden am 1. Mai 2004 Mitgliedsstaaten der EU. Bulgarien und Rumänien sind seit dem 1.1.2007 Mitglied der EU.