Europa braucht ein Fundament
Unterzeichnung des Verfassungs-Entwurfs in Rom
Mit dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien zur EU am 1. Januar 2007 ist der europäische
Kontinent um ein weiteres Stück zusammengewachsen. Die auf 27 Staaten vergrößerte Union muss ihre Handlungsfähigkeit bewahren. Dazu müssen Europas Kräfte gebündelt und koordiniert eingesetzt werden.
In einer globalisierten, sich ständig wandelnden Welt steht Europa vor großen Herausforderungen: Die globalisierte Wirtschaft, die demografische Entwicklung, Klimaschutz, Energieversorgung und Schutz vor Terror – das sind
wahrlich genug Zukunftsprobleme, die das große, neue Europa im 21. Jahrhundert zu bewältigen hat.

Nötig sind wirksame, aufeinander abgestimmte Instrumente, die zum Nutzen der Bürger, der Wirtschaft, der Umwelt und der Sicherheit eingesetzt werden. Nationalstaatliche oder bürokratische Hindernisse würden eine effiziente Problemlösung verzögern oder gar gänzlich verhindern. Die Union mit ihren 27 Mitgliedern muss reibungslos funktionieren und mit ihren Organen sichtbare Verbesserungen erzielen. Nur so gewinnt die EU an Akzeptanz und Sympathie.

Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die europäischen Staats- und Regierungschefs den Vertrag von Lissabon und legten damit den Grundstein für eine erneuerte, tragfähige Basis der EU. Die „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ ist nun verbindliche Richtschnur für Politik, Justiz und Verwaltung in der ganzen Union und den Verträgen rechtlich gleichgestellt. Bevor der Reformvertrag jedoch in Kraft treten kann, muss er von allen 27 Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Ziel ist, dass der Vertrag am 1. Januar 2009 in Kraft tritt und damit noch vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament im Frühjahr 2009.


Durch den Reformvertrag wird die EU ...

...demokratischer

Durch den Reformvertrag werden Effektivität und Effizienz von Entscheidungsprozessen
deutlich gesteigert. Im Europäischen Parlament gibt es künftig mehr und erleichterte
Mehrheitsentscheidungen. Das Parlament wird damit als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger zum gleichberechtigten Akteur neben dem Ministerrat. Zusätzlich wird das Mitspracherecht der nationalen Parlamente gestärkt. Um die Partizipationsmöglichkeit der Bürger an der Arbeit der Union zu stärken, sieht der Reformvertrag von Lissabon die Einführung eines Bürgerbegehrens vor, das einer Million Unionsbürgerinnen und -bürgern die Möglichkeit gibt, die Kommission zur Vorlage von Rechtsetzungsvorschlägen aufzufordern.

...beweglicher

Die EU erhält endlich eine eigene Rechtspersönlichkeit mit detailliert beschriebenen Kompetenzen. Statt der bisherigen Rotation im Rhythmus von 6 Monaten wird ein hauptamtlicher Ratspräsident auf 2 1/2 Jahre gewählt. Dieser führt dann in Abstimmung mit den Staats- und Regierungschefs den Europäischen Rat. Ab 2014 wird das Prinzip der doppelten Mehrheit zur allgemeinen Regel im Rat. Ein Beschluss kommt zustande, wenn 55 % der Mitgliedsländer zustimmen, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Zur Steigerung der Effizienz der EU wird auch beitragen, dass das Europäische Parlament von 785 auf 751 Mitglieder verkleinert wird und dass von November 2014 an nicht mehr jeder Mitgliedsstaat einen Kommissar stellt – die Kommission besteht dann aus höchstens 18 Kommissaren (2/3 der 27 Mitgliedsstaaten im Rotationsprinzip).

...handlungsfähiger

Die neuen Strukturen und die Stärkung des Parlaments machen die EU im Hinblick auf die globalen Herausforderungen handlungsfähiger. Mit diesen Neuerungen kann auch das ausdrückliche Mandat für die Bekämpfung des Klimawandels effektiv angegangen werden. Die EU macht sich zum Vorreiter in Sachen Energie und Klimaschutz. Neben dem gewählten Ratspräsidenten wird es außerdem künftig einen Außenminister geben. Der europäische Außenminister mit eigenem diplomatischem Dienst wird dann die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU repräsentieren. Damit erhält Europa endlich das, was seinerzeit der ehemalige amerikanische Außenminister Henry Kissinger vermisste, nämlich ein „Gesicht“ auf der weltpolitischen Bühne.